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Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Gemeinde. Er trägt Verantwortung für die Organisation des gottesdienstlichen Lebens, für die Gestaltung des gemeindlichen Lebens sowie für die Mitarbeitenden und die Gebäude der Kirchengemeinde. Der Kirchengemeinderat (kurz KGR) tagt in der Regel am letzten Donnerstag im Monat in nicht-öffentlicher Sitzung.


Bei der Kirchenwahl am 1. Advent 2022 wurden 6 Mitglieder in den Kirchengemeinderat gewählt. Zusätzlich gehört die Pastorin der Kirchengemeinde kraft ihres Amtes zum Kirchengemeinderat. Der Kirchengemeinderat setzt sich also aus 7 Personen zusammen. Um beschlussfähig zu sein, müssen bei einer Sitzung mehr als die Hälfte der Mitglieder, also mindestens 4 stimmberechtigte Personen anwesend sein.
Die Amtszeit des Kirchengemeinderats beträgt sechs Jahre. Die Mitglieder des jetzigen Kirchengemeinderats wurden im Gottesdienst am 15. Januar 2023 in ihr Amt eingeführt.

 

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